Was ist ein Privatkonkurs?
Bei einem Privatkonkurs (in Deutschland – Verbraucherinsolvenz) handelt es sich um ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren für Privatpersonen (Nicht-Unternehmerinnen/Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmerinnen/Unternehmer). Ist eine Privatperson so stark verschuldet, dass sie zahlungsunfähig ist gibt es vier Möglichkeiten:
- Außergerichtlicher Ausgleich
- Sanierungsverfahren
- Zahlungsplan
- Abschöpfungsverfahren
Der Schuldner muss bei jeder dieser Möglichkeiten seinen Teil beitragen und nur bei einer Einigung mit ALLEN Gläubigern ist ein Ausgleich möglich. Sonst bleibt nur mehr das gerichtliche Konkursverfahren. Der Schuldner arbeit dann 7 Jahre seine Schulden und mindestens 10% der Summe ab und hat dann wieder seine finanzielle Freiheit und ist seine Geldsorgen und den Privatkonkurs los.
Was sind die Vorraussetzung für eine Privatkonkurs?
- Der Schuldner muss zahlungsunfähig sein.
- Der Schuldner muss versuchen haben, seine Schulden außerhalb des Gerichts zu regulieren
- Der Schuldner muss ein Zahlungsangebot anbieten
- Der Schuldner muss bescheinigen, dass die Kosten des Verfahrens voraussichtich gedeckt werden
- Der Schuldner darf kein(e) UnternehmerIn sein
Wie läuft der Privatkonkurs ab?
- Außergerichtlicher Ausgleichsversuch/ Kontakt mit der Schuldnerberatungsstelle
- Ist ein Gläubiger dagegen -> Insolvenzantrag (Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsplanverfahrens, Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren)
- Versuch des Abschlusses eines Sanierungsplans
- Ist dies nicht möglich -> Vermögensverwertung
- Versuch eines Zahlungsplans
- Ist dies nicht möglich -> Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung (7 Jahre und 10% der Summe – in Deutschland 6 Jahre)
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